Cannabis oder Hanf hat eine Jahrtausende lange Geschichte als Nutzpflanze, als Heilmittel und als Rauschdroge oft in Verbindung mit spirituellen Handlungen. Die Ursprünge der Pflanze werden in Zentralasien vermutet,. Von dort aus soll sie sich nach China, Indien, Afrika, Europa und Amerika verbreitet haben.

Schriftliche Quellen aus China belegen, dass Hanf bereits im Jahre 6500 v. Chr. neben dem Maulbeerbaum eine der wichtigsten Kulturpflanzen war. Im indischen Hinduismus durfte man heilige Texte erst nach dem Genuss von Cannabis lesen. Dies sollte verhindern, dass der Leser durch weltliche Gedanken abgelenkt wurde. Einige Wissenschaftler vermuten, dass Hanf von den Mongolen im Gefolge ihrer Eroberungsfeldzüge nach Europa gebracht wurde. Andere gehen davon aus, dass Hanf von den Kreuzfahrern eingeführt wurde.

Die Wirtschaftspflanze Hanf konnte sich im mittelalterlichen Europa schnell etablieren, beispielsweise in der Produktion von Tuchen für Segelschiffe und Seilen, sowie zur Papierherstellung. So wurde die Lutherbibel, die erste Übersetzung der Bibel in deutscher Sprache, im Jahre 1534 auf Hanfpapier gedruckt. In der Medizin wurden Hanfprodukte zur Behandlung von Gicht, Rheumatismus, Fieber, offenen Wunden und als Betäubungsmittel eingesetzt.

Wie in anderen Kulturen hat sich auch in Europa das Wissen um die psychoaktiv wirkenden Bestandteile von Hanf rasch verbreitet. Cannabisprodukte fanden über Jahrhunderte bis heute eine große Verbreitung als Mittel zur Erzeugung von Rauschzuständen.

Wegen der rauscherzeugenden Wirkung der Pflanze gab es über die Jahrhunderte hin immer wieder Versuche, die Pflanze zu kriminalisieren. Dies konnte faktisch aber erst im 20. Jahrhundert mit einer Vielzahl von internationalen Abkommen erreicht werden. So wurde Hanf am 19.2.1925 im Rahmen des internationalen Opiumabkommens in die Liste der zu kontrollierenden Rauschmittel aufgenommen. Das deutsche Reich hat dieses Abkommen 1929 ratifiziert. Durch das Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe (Single Convention), das 1972 ergänzt und in veränderter Form am 8.8.1975 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft gesetzt wurde, haben sich die Unterzeichnerstaaten über die Aufrechterhaltung des Cannabisverbots hinaus zu einer internationalen Zusammenarbeit bei der Kontrolle und Bekämpfung von Anbau, Handel und Verbrauch verpflichtet.

In leicht veränderter Form gilt dieses internationale Abkommen auch für Deutschland noch immer. Der deutsche Gesetzgeber ist wie fast alle Staaten dieser Welt den daraus resultierenden Pflichten im Betäubungsmittelgesetz nachgekommen: Der Anbau, Handel, die Weitergabe und der Besitz von Cannabis bleiben von Strafe bedroht. Der bloße Konsum von Cannabis ist straffrei.